Warenannahme/Kommission

Gerne nehmen wir Ihre nicht mehr benötigte Kinderbekleidung, Schuhe, Asseccoires und Markenspielwaren auf Kommissionsbasis in unser Sortiment auf, allerdings nur nach Bedarf. Die Ware sollte ohne Mängel und die Kleidung idealerweise gebügelt sein.

Kommissionsbedingungen

Königskinderwelt

Ostertor 2

31134 Hildesheim

Tel.: 05121 2945289


►Königskinderwelt verkauft u.a. Kinderbekleidung, Kinderspielzeug und Babyartikel im Kundenauftrag auf Kommissionsbasis.


►Mit der Warenabgabe erklärt der Einlieferer eidesstattlich, dass alle Artikel sein Eigentum sind bzw., dass er berechtigt ist, diese zu verkaufen und keine Forderungen Dritter bestehen.


►Es kann nur Ware in einwandfreien, sauberen und modisch zeitgemäßem Zustand entgegengenommen werden. Wir behalten uns vor, Ware vom Verkauf auszuschließen. Fehlerhafte Ware, auch wenn sie erst nach der Annahme als fehlerhaft erkannt wird, kann nicht zum Kauf angeboten werden.


►Der Verkaufspreis der Ware wird von Königskinderwelt festgelegt. Der Kunde erhält 50% des Verkaufserlöses. Das Geld wird in bar ausgezahlt.


►Für Beschädigungen, Verlust durch Diebstahl oder höhere Gewalt übernimmt Königskinderwelt keinerlei Haftung.


►Wir nehmen keine Kommissionsware von Personen unter 18. Jahren an.


►Die Kommissionsware verbleibt 3 Monate im Geschäft – ab Datum der Anlieferung.

Saisonware verbleibt bis 31. August (Sommerware) bzw. 28. Februar (Winterware) im Ladengeschäft.


►Ab 01. März erfolgt nach Bedarf die Warenannahme für Frühlings- und Sommerbekleidung, ab 01. September die Annahme für Herbst- und Winterbekleidung.


►Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass nach Ablauf der 3-monatigen Verkaufsfrist die von ihm angegebenen Telefonnummer aktuell ist.


►Falls die Ware 30 Tage nach telefonischer oder persönlicher Benachrichtigung, wie auch nach Nachricht auf seinem Anrufbeantworter oder per mobiler Textnachricht nicht vom Kunden abgeholt wird, geht diese, ohne weitere Benachrichtigung des Kunden, in den Eigentum von Königskinderweltwelt über, welcher dann darüber frei verfügen kann. Es bedarf keiner weiteren Mitteilung seitens Königskinderwelt, dass diese Frist abgelaufen ist.


►Der Verkaufserlös muss spätestens Ende des zwölften Monates nach Anlieferung der Babyartikel vom Kunden abgeholt werden, andernfalls erlischt der Anspruch.


►Ansprüche gegen Königskinderwelt können in keinem der beiden Fälle geltend gemacht werden.


►Bei Secondhandware besteht keine Gewährleistung oder Garantie. Unsere Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Stand 01.01.2012

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Königskinderwelt Hildesheim