Kommissionsbedingungen

Königskinderwelt

Judensr. 3/4

31134 Hildesheim

Tel.: 05121 2945289


►Königskinderwelt verkauft sämtliche Artikel rund ums Kind: Kinderbekleidung (Frühchen bis Kleidergröße 140), Schuhe (bis Größe 35), Accessoires, Kinderspielzeug jeglicher Art, Kinderfahrzeuge, Kindermedienartikel, Zubehör (z.B. Flaschenwärmer, Babyphones, Reisebetten, Buggys, etc.) im Kundenauftrag auf Kommissionsbasis. KEINE Möbel, Kinderwagen oder Autositze (ausgenommen Sitzerhöhungen).

►Die Warenannahme erfolgt durch Terminvergabe zu Beginn jeder Saison. Die Bekanntgabe zum Terminvergabestart erfolgt alleinig auf der Homepage. Hierfür bitte Ende Februar und Ende August auf die Webseite achten und ausschließlich zu dem angegebenen Zeitpunkt persönlichen oder telefonischen Kontakt aufnehmen, dies ist aufgrund der hohen Nachfrage nur ein einziger Tage. Die Anzahl der zu vergebenen Termine ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Bedarf und diese erstrecken sich über die gesamte Saison. Die Ware wird so schnell wie möglich in den Verkauf gebracht, jedoch primär nach Nachfrage, sekundär nach Einlieferungsreihenfolge.

►Aufgrund der hohen Einlieferungsquote besteht eine Annahmebeschränkung von 80 Teilen pro Kunde pro Saison (ca. eine Ikea Tüte). Ausgenommen: sehr hochwertige/ sehr nachgefragte Ware, wie z.B. Petit Bateau, Sanetta, Steiff, Hilfiger, Burberry, Ralph Lauren, Next, Marc O'Polo, Hess natur, Jako-O, Finkid, Lego, etc., Frühchenbekleidung oder ausgefallene/besondere Kleidung – solche kann jederzeit, unbegrenzt und grundsätzlich IMMER abgegeben werden. Ebenso verhält es sich mit Spielzeug ALLER Art, Gesellschaftsspielen, Puzzlen, CDs, Tonies, Konsolen & Spielen und Kinderfahrzeugen. Keine Annahme von DVDs und Kuscheltieren, Bücher ausschließlich nur für Kinder.

►Es kann nur Ware in einwandfreien, sauberen und modisch zeitgemäßem Zustand entgegengenommen werden. Wir behalten uns vor, Ware vom Verkauf auszuschließen. Fehlerhafte Ware, auch wenn sie erst nach der Annahme als fehlerhaft erkannt wird, kann nicht zum Kauf angeboten werden. Keine Flecken, keine Löcher, kein Pilling, keine „verwaschenen“ und „verzogenen“ Kleidungsteile, keine nicht mehr zeitgemäße Ware, keine defekten, unvollständigen Artikel, keine Discounterware – diese werden direkt entsorgt! Bitte achtet von vornherein darauf, solche Teile nicht abzugeben.

►Die Ware sollte ohne Mängel und idealerweise gebügelt sein. Knöpfe bitte schließen, eventuelle Basar-Preisschilder entfernen. Kleidung bitte „auf rechts“ ziehen. Abgabe nur in Tüten oder Kartons, welche hinterher entsorgt werden können.

►Es gibt keine Kleidung/Ware zurück. Einsortierte Kleidung wird in der aktuellen und der folgenden, entsprechenden Saison verkauft (wird dementsprechend eingelagert). Restliche Teile, welche auch dann nicht verkauft werden konnten, gehen in die Spende. Erfahrungsgemäß sind dies wirklich wenig Kleidungsstücke. Ebenfalls gehen Teile in die Spende, welche aufgrund falscher Größen nicht verkauft werden können. (Kleidung größer als 140, Schuhe größer als 35)

►Keine Annahme von Discounterware! (Lild, KIK, Aldi, NKD, etc.)

►Mit der Warenabgabe erklärt der Einlieferer eidesstattlich, dass alle Artikel sein Eigentum sind bzw., dass er berechtigt ist, diese zu verkaufen und keine Forderungen Dritter bestehen.

►Der Verkaufspreis der Ware wird von Königskinderwelt festgelegt. Der Kunde erhält 50% des Verkaufserlöses. Das Geld wird in bar ausgezahlt. Erste Verkaufserfolge sind frühstens ca. 10 Wochen nach Warenabgabe ersichtlich, bitte von früheren Nachfragen absehen. Nach dieser Frist kann der etwaige Erlös jederzeit ausgezahlt/verrechnet werden.

►Königskinderwelt nimmt nach Absprache ebenfalls handgefertigte Neuware für Babies/Kinder in Kommission. Hierbei erhält der Einlieferer 2/3 des Verkaufspreises.

►Für Beschädigungen, Verlust durch Diebstahl oder höhere Gewalt übernimmt Königskinderwelt keinerlei Haftung.

►Keine Annahme von Kommissionsware von Personen unter 18. Jahren.

►Die Kommissionsware wird saisonangepasst zum Verkauf im Geschäft angeboten.

►Aus Zeitgründen notiert Königskinderwelt lediglich die Anzahl der bereits verkauften Ware, nicht die der eingelieferten. Diese bitte selber nachzählen, falls die Differenz im Eigeninteresse relevant sein sollte.

►Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene Telefonnummer/Kontaktangabe aktuell ist, damit ein Bescheid über eine eventuelle Restabrechnung erfolgen kann, falls der Erlös nicht eigenständig abgeholt wurde.

►Der Verkaufserlös muss spätestens Ende des zwölften Monates, nach Bescheidgabe seitens Königskinderwelt über ausstehende Zahlungen, abgeholt werden, andernfalls erlischt der Anspruch.

►Ansprüche gegen Königskinderwelt können in keinem der beiden Fälle geltend gemacht werden.

►Bei Secondhandware besteht keine Gewährleistung oder Garantie. Alle angebotenen Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Stand 11.07.2022